Familie
Der Begriff Familie kann in der heutigen Zeit nicht allein für die klassische Situation Vater, Mutter, Kind verwendet werden. Es gibt verheiratete und unverheiratete Paare mit Kindern, Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen, Patchworkfamilien und Ein-Eltern-Familien, Stieffamilien und Regenbogenfamilien.
Einfach beschrieben „Familie ist da, wo Kinder sind, wo Menschen ihr Leben teilen und wo Generationen füreinander Verantwortung teilen.“
Eltern haben große Verantwortung gegenüber ihren Kindern und stehen immer wieder vor Herausforderungen. Die Deutsche Jugend und Kinderhilfe e.V. möchte genau bei diesen Herausforderungen unterstützen, beraten und entlasten. Dabei ist unser Augenmerk besonders auf Alleinerziehende, aber auch in Notsituationen auf partnerschaftliche Beziehungen ausgerichtet.
Warum Alleinerziehende es besonders schwer haben?
In partnerschaftlichen Beziehungen können alle Aufgaben wie der Beruf, die Kinderbetreuung und die Organisation des Alltags gemeinsam gestemmt werden. Alleinerziehende hingegen müssen diese Aufgabe alleine meistern. Dabei stehen sie oft unter ständigem Zeitdruck und haben keinen Partner, der ihnen einen Teil der Belastung abnehmen kann.
Die Deutsche Jugend und Kinderhilfe e.V. bietet Hilfe an. Gemeinsam suchen wir nach Lösungswegen und Gestaltungsmöglichkeiten das tägliche Leben zu meistern.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
Unsere Rufnummern 09542 6299044 oder 0176 74738463.
Ängste
Angst haben fast alle Menschen. Vor Prüfungen, vor Wespen oder davor, nachts Opfer eines Verbrechens zu werden. Doch ab welchem Punkt ist Angst eine psychische Erkrankung? Von einer Angststörung spricht man, wenn Menschen ohne reale Bedrohung starke Angst haben. Und wenn sie das, was sie ängstigt, zu vermeiden suchen. So kann man Angst vor Spinnen haben, aber trotzdem mit Gruseln allein in den Keller gehen (gesund), oder man kann seinen Partner nötigen, jeden Raum nach Spinnen abzusuchen, bevor man ihn betritt (nicht gesund).
In Deutschland ist jedes zehnte Kind von Ängsten betroffen, Mädchen zwei- bis
viermal mehr als Jungen. Wie bei allen psychischen Erkrankungen ist eine möglichst
frühe Behandlung wichtig, damit sich Ängste nicht verfestigen können. Kleinkinder
passen sich in ihrem Erkundungsbedürfnis und Verhalten an die Mutter an.
Kinder, die sich auf die Ängste der Mutter einstellen, erkunden weniger die
Umgebung. Kinder sind abhängig von der Fürsorge und dem Schutz der Eltern,
insbesondere der Mutter. Sie haben Angst, ihre Eltern könnten sterben, sie
könnten ihnen nicht mehr den Schutz und die Fürsorge geben oder ihre Eltern
würden sie nicht mehr lieben.
Schon während der Schwangerschaft können sich Ängste und innere Unruhe der Mutter
durch hormonelle Veränderungen auf das Ungeborene übertragen.
Nach der Geburt können Kinder die Gefühle der Eltern spüren. Sie nehmen Signale
des Körpers wahr, spüren Unruhe, Zittern, Anspannung des Körpers. Die Stimme der
Mutter, des Vaters, die Tonlage werden wahrgenommen und von den Kindern gedeutet.
Sie passen ihr Verhalten entsprechend an.
Unbehandelte Angsterkrankungen von Eltern können sich auf ihre Kinder übertragen. Eltern, die unter einer Angststörung leiden, sollten sich in professionelle therapeutische Behandlung begeben, damit sie ihre Ängste möglichst nicht an die Kinder weitergeben.
Fühlen sich Eltern oder aber auch einzelne Elternteile mit der Erziehung der Kinder überfordert, zum Beispiel auf Grund hoher beruflicher oder persönlicher Belastung, bietet die DJK e.V. Hilfe an. Gemeinsam analysieren wir die Situation und leiten entsprechende Abhilfe ein. In Situationen, in denen wir als Verein nicht mehr leisten können, unterstützen wir bei der Suche nach entsprechenden Fachinstitutionen. Auch der Weg zum Jugendamt kann dazu gehören, um zum Beispiel Hilfe von der sozialpädagogischen Familienhilfe zu bekommen. Die Angst, dass das Amt ihnen, den Eltern, das Kind wegnimmt, ist unbegründet. Aufgabe des Jugendamtes ist es, Kinder und Jugendliche beim Aufwachsen sowie deren Eltern bei der Erziehung zu unterstützen. Das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder ist als Grundrecht im Artikel 6, Grundgesetz verankert.
